Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 24.02.1986

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4283
OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83 (https://dejure.org/1986,4283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.1986 - 1 UF 327/83 (https://dejure.org/1986,4283)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 1986 - 1 UF 327/83 (https://dejure.org/1986,4283)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1587 Abs 2 BGB, § 1587a Abs 2 Nr 4b BGB, § 1587 Abs 3 BGB, § 1587 BGB, § 1587b Abs 2 BGB
    Bewertung der Anwartschaften beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg - mehrere Anwartschaften bei verschiedenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgern

  • Wolters Kluwer

    Bewertung der Anwartschaften beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg - mehrere Anwartschaften bei verschiedenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgern

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1587, 1587a, 1587b; VAHRG § 1
    Versorgungsausgleich; mehrere Anwartschaften bei verschiedenen öffentlich-rechtlichen Versorgungsträgern; Bewertung der Anwartschaften beim Versorgungswerk der Ärztekammer Hamburg.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärzteversorgung; Land Hamburg; Ehezeitanteil; Volldynamische Berechnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1006 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81

    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Die werthöhere Anwartschaft des Antragstellers auf Versorgungsrente gemäß der Auskunft der ... Versicherungskammer vom 3.9.1982 ist noch verfallbar ( vgl. BGH FamRZ 1982, 899 ff.) und kann daher gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 3 BGB nicht in den Wertausgleich einbezogen werden.
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1981, 132 ff., FamRZ 1984, 671) eine Beeinträchtigung der Rechtsstellung bereits dann anzunehmen, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in ihre Rechtsstellung verbunden ist; ob die Beschwerde zu einem höheren Ausgleichsbetrag zu Lasten des beschwerdeführenden Versorgungsträgers führt, ist unerheblich, da nicht von vornherein zu übersehen ist, ob für den Versorgungsträger, der zu Kürzungen der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten berechtigt ist, eine finanzielle Mehrbelastung entsteht.
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 927/80

    Bezug von Rentenanwartschaften - Anspruch auf nacheheliche Versorgung -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Der Senat ist der Auffassung, dass der Ausgleichswert in dem Verhältnis auf die beiden Versorgungsträger zu verteilen ist, in dem auch der Antragsteller bei ihnen Versorgungsanwartschaften erworben hat (vgl. auch BGH FamRZ 1984, 1214, 1216).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Eine berufsständische Versorgung ist in diesem Sinn als volldynamisch anzusehen, wenn sowohl die Rentenanwartschaften als auch die laufenden Renten regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst werden (vgl. BGH FamRZ 1983, 265, 266).
  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 87/83

    Beschwerdebefugnis des Trägers der beamtenrechtlichen Versorgungslast

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (FamRZ 1981, 132 ff., FamRZ 1984, 671) eine Beeinträchtigung der Rechtsstellung bereits dann anzunehmen, wenn der Versorgungsausgleich mit einem im Gesetz nicht vorgesehenen Eingriff in ihre Rechtsstellung verbunden ist; ob die Beschwerde zu einem höheren Ausgleichsbetrag zu Lasten des beschwerdeführenden Versorgungsträgers führt, ist unerheblich, da nicht von vornherein zu übersehen ist, ob für den Versorgungsträger, der zu Kürzungen der Versorgung des Ausgleichsverpflichteten berechtigt ist, eine finanzielle Mehrbelastung entsteht.
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 884/80

    Bewertung von Anwartschaften aus der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Der Sachverständige ... hat in seinem erneuten Gutachten darauf aufmerksam gemacht, dass die Versorgungsleistungen des Versorgungswerks auf der Grundlage eines offenen Deckungsplanverfahrens finanziert werden (vgl. Münchener Kommentar/Maier, Ergänzungsband § 1587 a Rdn. 344, Soergel/Zimmermann, 11. Aufl., § 1587 a Rdn. 268, 271, Heubeck/Zimmermann BB 1981, 1225, 1230, BGH FamRZ 1983, 998 f zur Ärzteversorgung Westfalen Lippe), was in Verbindung mit den Erfahrungen des Versorgungswerks über die Entwicklung in der Vergangenheit und ihre Prognosen für die Zukunft die Annahme einer Volldynamik rechtfertigt.
  • OLG Hamburg, 24.06.1980 - 2 UF 59/79

    Durchführung eines Versorgungsausgleiches; Durchführung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.1986 - 1 UF 327/83
    Eine Umwertung dieser Anwartschaft nach § 1587 a Abs. 3 BGB kommt nicht in Betracht, da ihr Wert in gleicher bzw. nahezu gleicher Weise steigt wie der Wert von Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung (so auch OLG Hamburg FamRZ 1980, 1028 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 24.02.1986 - 18 UF 458/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,11918
OLG Stuttgart, 24.02.1986 - 18 UF 458/85 (https://dejure.org/1986,11918)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.02.1986 - 18 UF 458/85 (https://dejure.org/1986,11918)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. Februar 1986 - 18 UF 458/85 (https://dejure.org/1986,11918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 1587a, 1587c; 1. EheRG Art. 12; EheG § 26
    Versorgungsausgleich; Durchführung des Versorgungsausgleichs im Falle einer Doppelehe; Voraussetzungen einer Kürzung des Ausgleichsbetrages.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1986, 1006
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.12.1981 - IVb ZB 569/80

    Versorgungsausgleich bei Doppelehe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 24.02.1986 - 18 UF 458/85
    Ob grobe Unbilligkeit vorliegt, richtet sich vor allem nach der wirtschaftlichen Situation der Ehegatten (BGH NJW 1983, 176, 178 = BGHF 2, 1001); dabei sind die näheren Umstände des Falles umfassend zu würdigen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1983, 176, 179 = BGHF 2, 1001) stellt sich Art. 12 Abs. 3 S. 3 und 4 des 1. EheRG als Sonderregelung dar.

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